Kindersitz: Worauf kommt es an?

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Kindersitz: Worauf kommt es an?

Es gibt sie in allen Größen, Varianten und Farben: Kindersitze. Sie sind kleine Lebensretter und geben dem Nachwuchs im Auto Halt und Sicherheit. Als Eltern stellt man sich nicht die Frage, ob man einen Kindersitz kauft, sondern welchen Sitz man kauft. In Deutschland ist es Gesetz, dass jedes Kind unter zwölf Jahren oder unter einer Körpergröße von 1,50 Metern in einem Kindersitz gesichert sein muss. Trotzdem reichen diese Angaben für Eltern oft nicht aus: Die Auswahl an Kindersitzen erscheint schier unendlich. Muss es ein teures Modell sein, damit das Kind bestmöglich schützt ist? Wer ein paar Tipps berücksichtigt, findet sehr schnell einen guten Sitz für das Kind. Entscheidend ist das Gewicht des Kindes. Größe und Alter spielen ebenso eine untergeordnete Rolle, wie zunächst Farbe und Muster. Kindersitze gibt es in Gewichtsklassen. Für Säuglinge gibt es die Gruppen 0, für Kleinkinder bis 13 Kilogramm die Klasse 0+. Mit steigendem Körpergewicht, steigt auch die Gruppe. Eltern sollten dennoch mit dem Wechseln in höhere Gruppierungen solange wie möglich warten, damit das Kind optimal geschützt ist.

Gesetzlage: In welchem Kindersitz darf mein Kind mitfahren?

Kinder müssen in Deutschland bis zu deiner Größe von 1,50 Meter und einem Alter von zwölf Jahren bei der Fahrt durch einen Kindersitz gesichert sein. Kinder die älter oder größer sind, dürfen zwar ohne Sitz fahren, müssen aber wie Erwachsene durch den sogenannten Dreipunktgurt gesichert sein. Für ältere Kinder gibt es spezielle Sitzerhöhungen, die sogenannte Gurthaken müssen. Diese verhindern das Hochrutschen des Bauchgurtes. Kindersitze sollten immer zum Kind, seiner Größe und seinem Gewicht passen. Außerdem muss der Kindersitz für das Auto zugelassen sein und darin natürlich montierbar sein. Ob ein Sitz geprüft ist, erkennen Eltern daran, dass auf dem Sitz ein Prüfsiegel, es ist Orange, angebracht ist. Meistens ist dieses Siegel an der Seite angebracht. Das Siegel erteilt Informationen darüber, bis zu welchem Gewicht der Sitz Schutz bietet. Dieses Prüfsiegel wird ECE-Regelung 44 genannt und enthält Bestimmungen, die europaweite Regeln für den Bau aufstellen. Seit dem Sommer 2013 gibt es eine zweite Prüfnorm. Diese trägt den Namen ECE-R 129 und ist speziell für Kindersitze vorgeschrieben, die auf der Isofix-Basis beruhen. Diese Richtlinie schreibt vor, dass Säuglinge bis zu ihrem 15. Lebensmonat entgegen der Fahrrichtung gesichert werden müssen. Wer einen rückwärtsgerichteten Sitz auf dem Beifahrersitz montiert, muss zuvor den Airbag deaktivieren. In vielen Autos findet man ein entsprechendes Schloss im Handschuhfach. Hier kann der Airbag mit dem Fahrzeugschlüssel deaktiviert werden. Wer mit einem scharfen Airbag und einem Kindersitz fährt, muss bei einer Kontrolle eine Verwarnung in Höhe von 25 Euro bezahlen. Rund 30 Euro kostet es, wenn ein Kind nicht in einem Kindersitz sitzt, sondern nur mit einem Erwachsenengurt gesichert ist. Wird ein Kind komplett ungesichert befördert wird, bekommt man derzeit einen Punkt in Flensburg und muss 40 Euro bezahlen. Sind mehrere Kinder an Bord kosten die Verstöße 35 beziehungsweise 50 Euro.

Das Prüfsiegel eines Kindersitzes

Auf dem orangenen Siegel ist vermerkt, ob der Sitz „fahrzeugspezifisch“ oder „universal“ ist. Außerdem gibt das Prüfsiegel die Gewichtsklasse an, für die dieser Sitz zugelassen ist. Ein Sitz sollte keinesfalls überladen werden. Wenn der Nachwuchs wächst, sollte rechtzeitig ein neuer Sitz gekauft werden, um die Sicherheit des Kindes nicht zu gefährden. Das E auf dem Siegel steht für Europa. Eine entsprechende Nummer neben dem E gibt die Information darüber, in welchem Land der Sitz geprüft wurde. Die Zahl 1 steht für Deutschland, die 2 für Frankreich. Die meisten Kindersitze sind europaweit zugelassen. Eine besonders wichtige Angabe ist die Prüfnummer auf dem Siegel, denn diese gibt Aufschluss darüber, welche Prüfnorm erfüllt wurde und wann die Prüfung war. Eine veraltete Prüfnorm ist beispielsweise die Angabe 44/03. Dieser Sitz wurde zum letzten Mal 1995 geprüft und wäre nicht mehr zugelassen. Sitze mit der Prüfnorm 44/01 oder 44/02 sind ebenfalls seit 2008 veraltet. Alle Sitze mit der Norm ECE R 44/04 sind zugelassen. Offiziell gibt es kein Verkaufsverbot für die Prüfnorm ECE R 44/03 in Deutschland. Im Interesse der Sicherheit sollten Eltern diese Sitze nicht mehr kaufen und sich entsprechend informieren.

Vor dem Kauf eines Kindersitzes

Einen Kindersitz kauft man nicht zwischen Tür und Angel. Wer einen neuen Kindersitz kaufen will, muss die Kleinen erst einmal wiegen und messen. Das aktuelle Körpergewicht und die aktuelle Größe sollten bekannt sein. Der nächste Schritt sollte der Griff zum Handbuch für das Familienauto sein. Der Fahrzeughersteller gibt im Begleit- oder Handbuch in der Regel Tipps an, welche Kindersitze in das Auto passen und auch, wie sie befestigt werden. Dabei ist entscheidend, ob der Kindersitz einmalig ein- und ausgebaut wird oder ob der Sitz regelmäßig ausgetauscht werden soll, weil das Kind mit mehreren Fahrzeugen mitfährt. Deswegen ist es ratsam, sich zu entscheiden, ob der Kindersitz über Isofix befestigt werden soll oder das Dreipunkt-Gurtsystem. Bei Isofix solltest du in einem Handbuch überprüfen, ob dein Fahrzeug dafür geeignet ist. Das ist zwar bei den meisten Fahrzeugen der Fall, aber noch nicht bei allen.

Kindersitz: Vor dem Kauf testen

Bevor ein Kindersitz gekauft wird, sollte das Modell unbedingt getestet werden. Im Geschäft vor Ort, kann man einen Kindersitz probesitzen. Bestellt man einen Sitz über das Internet, bietet sich die Möglichkeit, einen Sitz wieder zurückzugeben. Hauptentscheidungskriterium für einen Kindersitz sollte immer sein, dass sich das Kind wohlfühlt und sicher sitzt. Für die Auswahl ist das Körpergewicht die entscheidende Angabe. Die Sitze, die in die engere Auswahl kommen, sollte man hinsichtlich der Handhabung überprüfen. Wie werden die Sitze montiert? Ist der Gutverlauf klar ersichtlich? Das Kind sollte den Sitz auf jeden Fall testen. Es ist wichtig, dass der Kopf ausreichend abgestützt ist, dass das Kind nicht eingeengt ist und sich wohlfühlt. Sonst kann eine Autofahrt schnell zur Tortur werden. Der Gurt sollte eng anliegen, aber das Kind nicht abschnüren. Außerdem sollte der Nachwuchs sich noch etwas bewegen können. Sitze für Säuglinge werden in den Klassen 0 und O+ verkauft und entgegen der Fahrtrichtung installiert. Wenn das Kind mehr als 13 Kilo wiegt, steigt es in die Gruppe 1 auf. Diese ist für Kleinkinder bis 18 Kilogramm konzipiert, also etwa für Kinder bis vier Jahre. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, beispielsweise Systeme mit den sogenannten Hosenträgergurten, die vor der Brust zusammenlaufen. In dieser Gewichts- und Altersklasse sind Fangkörpersysteme sehr gefragt. Das Kind hat vor dem Bauch ein Tischchen. Es ist darauf zu achten, dass das Kind am Bauch nicht eingeengt wird. Für Kinder von 15 bis 36 Kilo gibt es die Gruppen 2 und 3, worunter vor allem Sitzerhöhungen zu verstehen sind. Diese Sitze haben Stützen am Rücken und den Seiten. Sie werden in Fahrtrichtung installiert. Das Kind wird mit dem Dreipunkt-Gurt, also wie Erwachsene, gesichert. Der Schultergurt sollte dabei immer mittig über die Kindesschulter laufen.

Eignet sich ein gebrauchter Kindersitz?

Ein gebrauchter Kindersitz stellt für viele Eltern zunächst eine lukrative Alternative dar. Allerdings sollten Eltern bedenken, dass sie Vorgeschichte des Sitzes nicht kennen. Es ist meistens nicht bekannt, ob der Sitz bei einem Unfall im Einsatz war oder ob er einmal runtergefallen ist. Während man Freunden und Familienmitgliedern vertrauen kann, sollte man sich bei gebrauchten Sitzen von Fremden den Kindersitz sehr genau anschauen. Materialermüdungen sind nicht immer sofort erkennbar. Sicherer ist es, ein neues Modell zu kaufen. Wer sich dennoch für ein gebrauchtes Modell entscheidet, sollte darauf achten, dass das Prüfsiegel enthalten ist und der Käufer seriös ist. Oft erhält man im eigenen Bekannten- und Freundeskreis auch einen Kindersitz, deren Vorbesitzer man vertrauen kann.

Wann muss der Kindersitz ausgetauscht werden?

Kinder wachsen schnell. Trotzdem sollte man zum nächsten Sitz erst so spät wie möglich wechseln. Der wichtigste Orientierungspunkt ist das Gewicht, das auf dem Kindersitz angegeben ist. Es ist im Prüfsiegel zu finden. Der Scheitel des Kindes darf nicht über die Oberkante herausragen, damit der Kopf optimal geschützt ist. Das ist vor allem bei Babyschalen, also Säuglingen, wichtig. Wenn ein Kind in Fahrtrichtung mitfährt, erhöht sich damit auch die Belastung auf den Nacken und die Wirbelsäule. Diese ist geringer, wenn eine Babyschale in entgegengesetzter Richtung montiert ist. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund. Weint das Kind, weil der Sitz allmählich zu eng wird, sollte gewechselt werden. Das Gewicht ist der entscheidende Faktor, nicht das Alter. Diesen Leitsatz sollte beim Kauf berücksichtigt werden.

Fazit:

Wer einen Kindersitz kaufen möchte, sollte den Kindersitz nicht aufgrund von Farbe und Muster aussuchen. Wichtiger ist es, dass der Sitz zum Gewicht des Kindes passt und einen perfekten Halt bietet. Der Scheitel sollte nicht über den Kindersitz hinausschauen. Außerdem sind auf die aktuellen Prüfungsstandards zu achten. Diese erkennt man an einem orangen Siegel, welches die aktuellen Prüfnummern enthält. Auch ist darauf zu achten, dass der Sitz mit dem eigenen Fahrzeug kompatibel ist und der Sitz gut und sicher befestigt werden kann. Alle Angaben findet man im Handbuch zum Auto. Im Zweifel helfen auch die Mitarbeiter im Autohaus. Einige Hersteller, wie beispielsweise Mercedes oder Smart, bieten spezielle Kindersitze für den jeweiligen Autotyp an. Nicht jeder Isofix-Sitz passt zu jedem Auto. Wenn all diese Punkte berücksichtigt sind, dürfen natürlich auch Farben und Motive eine Rolle spiele. Die Auswahl an Kindersitzen bietet auch farblich ein breites Spektrum. Wenn alle Faktoren stimmen, können hier individuelle Vorlieben berücksichtigt werden.

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